Türen und Fenster dienen heutzutage nicht mehr nur dazu, um frische Luft ins Haus zu lassen - vielmehr werden inzwischen an diese Bauelemente verschiedene Anforderungen gestellt. Dabei geht es zum Beispiel um den Schall- oder Wärmeschutz sowie um die Isolierung. Da es bei Fenstern vor allem auch darum geht, dass Räume möglichst gut mit Tageslicht versorgt werden, kommt es außerdem auf die Art des Glases und die Ausrichtung an. Geht es um die Barrierefreiheit, müssen darüber hinaus eine möglichst leichte Bedienbarkeit, die Abmessungen und die Zugänglichkeit berücksichtigt werden. Weil die barrierefreie Bauweise in den letzten Jahren zunehmend wichtiger geworden ist, produzieren immer mehr Hersteller Fenster und Türen, die auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität problemlos bedient werden können.
Wann sind Türen und Fenster barrierefrei?
Fenster und Türen gelten als barrierefrei, wenn sie auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität ohne Probleme bedient und erreicht werden können. Bei Türöffnungen ist es beispielsweise eine Grundvoraussetzung, dass diese auch mit Gehhilfen oder für Rollstuhlfahrer passierbar sind. Griffe werden in einer gut erreichbaren Höhe befestigt und auch die Anordnung der Fensteröffnungen sollte in sitzender Position einen ausreichenden Blick nach draußen gewähren.
Mehr als nur schwellenlos: Was barrierefreie Innentüren auszeichnetBarrierefrei Türen zeichnen sich durch einen schwellenlosen Durchgang aus, der breit genug ist, damit auch Rollstuhlfahrer ihn problemlos passieren können. Die Mindestbreite, die auch im Rahmen der Norm für barrierefreies Bauen festgelegt ist, beträgt 90 cm. Hier spricht man von der sogenannten lichten Breite, welche den Raum bezeichnet, der sich zwischen den Bauelementen befindet. Das ist bei einer Tür die Oberfläche der fertigen Zarge.
Darüber hinaus muss berücksichtigt werden, dass bei einer Laibungstiefe, die mehr als 26 cm beträgt, Türgriffe nur mit größerem Aufwand von einem Rollstuhl aus erreicht werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass eine Distanz des Griffes von 50 cm zu Bauelementen, die den Bewegungsbereich einschränken, in jedem Fall eingehalten wird. Als eine komfortable Höhe für Griffelemente gilt für sämtliche Bedienelemente etwa 85 cm - in dieser Höhe lassen sich Tür- und Fenstergriffe somit auch von Rollstuhlfahrern bequem bedienen. Das Maß wird dabei stets von der Oberkante des Bodenbelags bis zur mittleren Achse eines Griffs gemessen.
Bedienung und Öffnung barrierefreier Türen
Besondere Anforderungen gelten für barrierefreie Türen auch bezüglich der Betätigung und Art der Öffnung. Die klassische Pendeltür, die sich in beide Richtungen öffnen lässt, eignet sich für Barrierefreiheit dabei nicht: Sie kann unerwartet zurückschlagen und so zu einem Risiko für Menschen mit Gehbehinderungen werden. Allgemein sind für barrierefreie Häuser möglichst leichte Türen mit einfach zu betätigenden Beschlägen, für die nur wenig körperliche Anstrengung nötig ist, die beste Wahl.
Tipp: Eine gute Alternative zu Dreh- und Schiebetüren sind spezielle Raumspartüren. Bei diesen lässt sich das Türblatt dank eines integrierten Mechanismus falten. Auf diese Weise wird ein deutlich kleinerer Schwenkbereich benötigt als beispielsweise bei einer Drehflügeltür. Darüber hinaus lässt sich der Türgriff einer geöffneten Tür mit einem deutlich geringeren Aufwand betätigen.
Barrierefreiheit bei Fensteröffnungen
Da Fenster direkt mit der Gebäudehülle in Verbindung stehen, gelten hierfür gewisse bauphysikalische Anforderungen, welche sowohl den Schallschutz als auch die Energieeffizienz und die Einbruchsicherheit betreffen. Die Richtlinien, die aktuell vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden, gelten zudem stets auch für die barrierefreie Bauweise. An dieser werden ebenfalls zusätzliche Anforderungen gestellt, da Fenster nicht nur Tageslicht, sondern auch frische Luft in den Raum bringen sollen. Fenster, die sich in einem barrierefreien Haus befinden, müssen daher auch für Rollstuhlfahrer und andere Menschen mit körperlichen Einschränkungen sicher bedient werden können.
Auch der Fenstergriff sollte sich daher möglichst in einer Höhe von 85 cm über dem Boden befinden. Ist das nicht der Fall, lässt sich das Fenster alternativ mit einer elektrisch gesteuerten Öffnungsautomatik bedienen. Eine entscheidende Voraussetzung für das problemlos Öffnen und Schließen ist außerdem, das keine Hindernisse den Weg zum Fenster versperren und dieses direkt mit dem Rollstuhl angefahren werden kann.
Die aktuell geltende Norm für barrierefreies Bauen schreibt daher einen maximalen Aufwand von 30 Newton beim Öffnen und Schließen vor. Diese Angaben erteilen auch Fensterhersteller bei ihren Produkten.
Fenster mit Blick ins Freie - auch für Rollstuhlfahrer
Nicht nur sorgen Fenster für frische Luft und ausreichend Licht in Innenräumen - mindestens genauso wichtig ist auch der Blick nach draußen. Insbesondere für Menschen mit körperlichen Einschränkungen, die das Haus tendenziell eher seltener verlassen, ist ein guter Blick nach draußen besonders wichtig. Im Durchschnitt beträgt die Höhe der Brüstung bei normalen Fenstern rund 90 cm, sofern diese nicht bodentief sind. Für Rollstuhlfahrer ist dies natürlich zu hoch. Idealerweise sollte daher eine Fensteröffnung ab 60 cm gewählt werden, um einen ungehinderten Blick ins Freie zu ermöglichen.
Für bodentiefe Fenster, die geöffnet werden können, muss eine Umwehrung als Absturzschutz angebracht werden - dies schreibt der Gesetzgeber vor. Je nach Bundesland und möglicher Absturztiefe muss diese zwischen 80 und 110 cm hoch sein. Hier bieten sich zum Beispiel Geländer an, die direkt vor dem Fenster montiert werden, ähnlich wie bei klassischen französischen Balkonen.
Barrierefreiheit dank Automatisierung
Automatisierte Elemente, die sich beispielsweise per Fernbedienung, Smartphone-App oder Touchscreen bedienen lassen, erhöhen den Komfort um ein Vielfaches. Moderne Smart-Home-Technologien machen es möglich, ein Maximum an Barrierefreiheit bei einem minimalen Aufwand zu genießen. Die Hausautomation lässt sich dabei beispielsweise inzwischen häufig auch per Sprachsteuerung bedienen und dient insbesondere für ältere Menschen als große Hilfe, um sich auch weiterhin ohne fremde Hilfe in den eigenen vier Wänden bewegen zu können. Ohne den Einsatz technischer Hilfsmittel lässt sich dieses Maß an Barrierefreiheit im Haus kaum erreichen.
So können automatisierte Türen und Fenster zum Beispiel ohne manuelle Bedienung geöffnet und geschlossen werden - auch automatische Zeitfenster für das Lüften lassen sich einstellen. Eine deutliche Erleichterund sind darüber auch elektrisch kontrollierte Rollläden, Markisen und Jalousien. Menschen mit Behinderungen müssen sich dann nicht mehr selbst dorthin begeben, um sie unter hohem Kraftaufwand zu bedienen, sondern sparen sich auch das anstrengende Kurbeln und Ziehen beim Öffnen.
Für ein höheres Maß an Bewegungsfreiheit und Sicherheit sorgt eine Beleuchtungsregelung über integrierte Bewegungssensoren. In erster Linie dienen diese natürlich der Abschreckung von Einbrechern - gleichzeitig sorgen sie aber auch für eine gute Sicht, so dass Stolperfallen schnell erkannt werden. Selbst mitten in der Nacht bewegt man sich somit sicherer im Haus fort. Diese Bewegungsensoren lassen sich auf unterschiedliche Arten bedienen - sei es durch einen Schalter an der Wand, eine Zeitsteuerung oder auch durch eine App auf dem Smartphone. All das erfolgt natürlich vollständig barrierefrei. So lassen sich durch vergleichsweise wenige Schaltzentralen sämtliche Funktionen der Hausautomatik ganz einfach regulieren. Besonders unabhängig agieren dabei vor allem intelligente Steuerungen, die sämtliche steuerbare Funktionen des Hauses je nach aktuellem Bedarf im Ganzen integrieren.
Welche Fördermöglichkeiten es für barrierefreie Türen und Fenster gibt
Die Wohnung oder das Haus soll mit barrierefreien Fenstern und Türen ausgestattet werden, aber die Kosten sind zu hoch? Dann bietet sich unter Umständen die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten an - wie zum Beispiel über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank). Sie vergibt unter gewissen Voraussetzungen Fördergelder, die entweder in Form eines preiswerten Darlehens oder als direkter Zuschuss bereitgestellt werden.
Wer Barrieren in seinem Wohnbereich verringern möchte, erhält dafür derzeit von der KfW-Bank einen Zuschuss von maximal 6.250 Euro für den Umbau - das Alter spielt dabei keine Rolle. Diese Zuschüsse lassen sich auch für den Erwerb von bereits umgebautem Wohnraum verwenden.
Die Investitionszuschüsse sind dabei besonders gefragt, allerdings sind die Mittel hierfür limitiert. Wenn der Fördertopf eines Jahres bereits geleert ist, muss bis nächstes Jahr gewartet werden. Ob es noch freie Kapazitäten gibt, kann direkt bei der KfW-Bank erfragt werden. Wichtig ist, dass die Zuschüsse vor dem geplanten Umbau beantragt werden.
Als Alternative bietet sich bei der KfW-Bank ein günstiger Kredit für den Umbau zur Barriereverringerung an. Auch dieser kann beantragt werden - die Kreditsumme darf dabei bis zu 50.000 Euro bei einem Zinssatz ab 1,88 Prozent (Stand November 2022) betragen.
Die tatsächliche Finanzierung geschieht über Partnerbanken - für diese ist allerdings ein Kredit erst ab einer gewissen Mindestsumme attraktiv. Wer also Fenster und Türen erneuern möchte und dafür nur etwa 25.000 Euro benötigt, muss damit rechnen, dass er keinen Partner für eine Finanzierung findet. Die KfW-Partnerbanken können selbst entscheiden, ob sie einen Kredit vergeben möchten oder nicht - somit gehört bei geringen Kreditsummen immer auch etwas Glück dazu.
Wer sich für den Kredit entscheidet, sollte untersuchen, ob sich eine höhere Summe nicht noch lohnen könnte. So lassen sich beispielsweise im Zuge dessen noch weitere Umbaumaßnahmen durchführen. Darüber hinaus kann man sich natürlich auch unabhängig davon bei anderen Banken nach günstigen Krediten informieren.
Auch von Pflegekassen ist ein Zuschuss möglich: Werden im Rahmen der Pflegebedürftigkeit entsprechende Umbauten nötig, gibt es die Option eines Zuschusses für eine Wohnraumanpassung für Pflegebedürftige. Zu dieser Anpassung gehört auch die Reduzierung von Hindernissen und Stolperfallen in Wohnungen und Häusern sowie die Verbreiterung von Türzargen oder auch Umbauten in Badezimmern zur maximalen Barrierefreiheit. Hier sind Zuschüsse von maximal 4.000 Euro für Pflegebedürftige möglich.